Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 12.03.2019)
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Buchung von Ingenieur & Bauleistungen durch Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) der Partum GmbH, Borsigstraße 8, 10115 Berlin (nachfolgend „Partum“ oder „wir“ genannt).
- Sämtliche Leistungen von Partum gegenüber Kunden erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbeziehungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich, auch für die Zukunft.
- Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen: Der Kunde ist nach § 13 BGB Verbraucher, wenn der Zweck der georderten Leistungen überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kunde ist nach § 14 BGB Unternehmer, wenn er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Vertragsgegenstand, Leistungen Partum
- Partum erbringt gegenüber dem Kunden Planungsleistungen. Verträge zwischen dem Kunden und Partum über Planungsleistungen unterliegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
- Nachrangig zu diesen AGB gelten die Regelungen für Werkverträge gemäß §§ 631 ff. BGB.
- Das aktuelle Leistungsspektrum von Partum kann der Website unter www.construyo.de entnommen werden. Die konkreten, von Homebell gegenüber dem jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit einem Auftrag zu erbringenden Leistungen, ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
- Subplaner
- Partum ist berechtigt, die von Kunden gebuchten Leistungen durch Dritte, z. B. Subplaner, erbringen zu lassen. Der Kunde kann der Ausführung der Leistung durch den Dritten unverzüglich widersprechen, soweit ihm die Erbringung der Leistung durch den Dritten nicht zumutbar ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für Partum gegenüber dem Subplaner abzugeben oder entgegenzunehmen oder abzugeben.
- Nachrangig zu individualvertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Haftung von Partum für den Subplaner gilt § 276 BGB.
- Zustandekommen des Vertrags
- Ein Vertrag zwischen Partum und dem Kunden über die Erbringung von Planungsleistungen wird wie folgt geschlossen:
- Auf Grundlage von Informationen zur gewünschten Leistung, die der Kunde z.B. telefonisch, über die Website oder per E-Mail an Partum übermittelt, übersendet Partum per Buchungslink ein verbindliches Angebot an den Kunden. Sofern Partum den Eingang der Anfrage des Kunden z.B. per E-Mail bestätigt, kommt durch diese Eingangsbestätigung noch kein Vertrag zustande.
- Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von 48 Stunden unter dem Buchungslink auf der Website von Partum rechtsverbindlich annehmen. Durch die Annahme des Kunden kommt der Vertrag zustande.
- Der Vertragstext wird dem Kunden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht, eine darüber hinausgehende Speicherung nach Vertragsschluss erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen und nur zum Zweck der Abwicklung des konkreten Vertrags.
- Der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei Besuch unserer Website und bei Inanspruchnahme der auf unserer Website angebotenen Dienste kann unter https://www.construyo.de/datenschutz/ entnommen werden.
- Pflichten/Mitwirkungsplichten des Kunden
- Der Kunde fördert die Planung und Durchführung des Bauvorhabens und wird anstehende Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit treffen.
- Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die für die jeweiligen vereinbarten Leistungen erforderlichen bzw. von Homebell angeforderten Angaben und Informationen (z.B. bei Aufträgen über die Durchführung der Tragwerksplanung die finalisierten Eingabepläne des Architekten).
- Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche für die jeweilige Leistung erforderlichen Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistungen rechtzeitig vorzunehmen, soweit diese nicht an Partum beauftragt wurden. Dazu gehört bei unterkellerten Gebäuden auch ausdrücklich die Bereitstellung eines Baugrundgutachtens. Er ist insbesondere verpflichtet, die von Partum zu verwendenden Planungsunterlagen und Genehmigungen zu beschaffen, soweit diese Leistungen nicht an Partum beauftragt wurden.
- Vergütung, Preise
- Für die Zahlung der vereinbarten Vergütung können Sie sich ausschließlich der bei der Buchung vereinbarten und angegebenen Zahlungsarten bedienen. In der vereinbarten Vergütung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, soweit Sie nicht Unternehmer und Steuerschuldner nach § 13b UStG sind.
- Die Rechnungsbeträge sind bei Übergabe der Nachweise mit Wasserzeichen und Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig und werden von Construyo auf dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg entgegengenommen.
- Construyo kann bei Auftragserteilung mit dem Bauherrn eine angemessene Anzahlung in Höhe von bis zu 30% der Auftragssumme vereinbaren.
- Leistungshindernisse, Termin- und Leistungsänderungen
- Kann Construyo aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß Ziffer 5, insbesondere aufgrund sonstiger falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden, oder seiner sonstigen Mitwirkungspflichten im Sinne des § 642 BGB die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbringen, wird Partum den Kunden informieren und eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Leistungshindernisses setzen. Dies gilt nicht, wenn die Nachfristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist. Die Ausführungs- und ggf. Fertigstellungstermine verlängern sich um die Dauer des Leistungshindernisses und den für die Wiederaufnahme der Arbeiten erforderlichen Zeitraum sowie bei witterungsabhängigen Arbeiten um einen Zuschlag für eine etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit.
- Sollten während der Bearbeitung für das Tragwerk wesentliche Änderungen durch den Planverfasser durchgeführt werden, behält Partum es sich vor, den zusätzlich entstandenen Aufwand entsprechend zu vergüten.
- Ist der geschlossene Vertrag ein Bauvertrag, können Leistungsinhalt und Leistungsumfang nach §§ 650b ff. BGB mit den gesetzlichen Folgen für die Vergütung geändert werden. Für andere Verträge als Bauverträge gilt: Der Leistungsinhalt und der Leistungsumfang können nur einvernehmlich geändert werden. Verlangt der Kunde Änderungen oder schlägt Partum Änderungen vor, wird Partum dem Kunden ein Angebot über die Anpassung der Leistung, der Vergütung und der Leistungszeit aufgrund der durch die Vertragsanpassung erforderlichen Minder-, Mehr- und Wiederholungsleistungen übermitteln. Durch die Annahme dieses Angebots werden die gegenseitigen Leistungspflichten des ursprünglichen Vertrags geändert, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
- Leistungen, die Partum ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausführt, werden vergütet, wenn der Kunde diese Leistungen nachträglich anerkennt. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) und die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) bleiben unberührt.
- Rücktrittsrecht Partum
Partum hat das Recht, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen oder zwischen Vertragsschluss und Erfüllung eintreten, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkennenswerten Interesses von Partum rechtfertigen, z.B. in Fällen höherer Gewalt, Streik und Naturkatastrophen. Ebenso ist Partum berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn Partum unvorhergesehen keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann: Partum wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich informieren und etwaige bereits geleistete Gegenleistungen des Kunden erstatten.
- Hinweis auf das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher
Die Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher sowie das gesetzliche Widerrufsformular finden Sie unterhalb der AGB.
- Freiwilliges Stornierungsrecht für Kunden
- Eine Stornierung (Kündigung) des Vertrags durch den Kunden ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen möglich: Storniert der Kunde den Vertrag vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn, hat Partum Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung.
- Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Partum einen höheren oder der Kunde einen geringeren oder fehlenden Schaden nachweist.
- Das freiwillige Stornierungsrecht ist in Textform auszuüben.
- Gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben von dem freiwilligen Stornierungsrecht ausdrücklich unberührt.
- Abnahme
- Der Kunde ist zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Abnahme kann auch stillschweigend durch rügelose Entgegennahme bzw. Ingebrauchnahme des Werks erklärt werden.
- Dem Eintritt der Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB steht die fristgerecht zugegangene Erklärung des Kunden, die Abnahme zu verweigern, nur entgegen, wenn die Abnahme unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels oder mehrerer, erst in ihrer Gesamtheit wesentlicher Mängel verweigert wird.
- Verweigert der Kunde die Abnahme berechtigt oder unberechtigt, hat er auf Verlangen von Homebell an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands der von Partum erbrachten Leistungen gemäß § 650g BGB mitzuwirken.
- Gewährleistung
- Partum haftet für Mängel des Werks zunächst nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung (Nacherfüllung).
- Sofern Partum die Nacherfüllung, z.B. wegen unverhältnismäßiger Kosten, verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie Partum unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Rechte des Kunden wegen Mängeln in anderen Fällen als bei einem Bauwerk oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, verjähren in fünf Jahren nach Abnahme. Dies gilt nicht, soweit Partum den Mangel arglistig verschwiegen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung oder Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt
- Partum haftet ausdrücklich nicht für Ausführungsfehler der ausführenden Unternehmen.
- Verbraucherschlichtung
Die Partum GmbH (Partum) ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Haftung von Partum
- Partum haftet im Fall von Schäden des Kunden (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch eine Pflichtverletzung von Partum, (b) im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung, (c) wenn Partum den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, und/oder (d) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung von Partum entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht, z. B. die mangelfreie Ausführung der Leistung).
- Partum haftet in den Fällen der Ziffer 14.1 (a), (b) und/oder (c) der Höhe nach unbegrenzt. In den Fällen der Ziffer 14.1 (d) ist der Schaden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- In anderen als den Fällen der Ziff. 14.1 ist die Haftung von Partum ausgeschlossen.
- Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Homebell.
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Construyo keine Haftung für die Nichteinhaltung der Anforderungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) übernimmt.
- Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen Partum und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von Partum.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Partum GmbH, Borsigstraße 8, 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 208472510, E-Mail: info@construyo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen.
Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.
Widerruft der Kunde den Vertrag, so schuldet der Kunde Partum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Kunde von Partum ausdrücklich verlangt hat, dass Partum mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. (§ 357 Abs.8 BGB)
Ende der Widerrufsbelehrung
Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts, Wertersatz :
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Arbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BGB).
Ferner erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB).
Ende Allgemeine Geschäftsbedingungen